Ein arbeitsloser Mann wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung einer verheirateten Frau in einem Treppenhaus freigesprochen; die Genitalien der Frau verströmten einen üblen Geruch. Er war außerdem in der Prostitution tätig gewesen. Die Jury sprach ihn einstimmig frei, und der Richter ordnete an, dass die Anwaltskosten aus öffentlichen Mitteln zu tragen seien. ...